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Vergabe

Vergabekriterien

Die Stiftung Schweizer Volkskultur gewährt Beiträge für Projekte in den nachstehenden Bereichen:

  • Volkstanz
  • Volkslied
  • Tracht
  • Volksmusik
  • Volkstheater
  • Dialekt

Keine Beiträge vergibt die Stiftung Schweizer Volkskultur für:

  • Projekte und Anlässe mit einem kommerziellen Hintergrund
  • Veranstaltungen mit Werbecharakter
  • Stipendien
  • Benefizkonzerte
  • Wettbewerbe
  • Ankauf von Instrumenten
  • Betriebskosten von öffentlichen und privaten Musikschulen
  • Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
  • CD-/Video-Produktionen (mit Ausnahme von Dokumentation- und Ausbildungszwecken)

Folgende Kriterien sind zudem massgebend:

  • Konkrete Projekte: Es werden nur konkrete Projekte unterstützt; es werden keine Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien gewährt.
  • Zeitraum: Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder Publikationen, die vorher auf den Markt kommen, werden nicht unterstützt. Die nächsten Sitzungsdaten sind unter Termine ersichtlich.

Das detaillierte Vergabereglement finden Sie hier.

Termine

Der Stiftungsrat hält jährlich zwei Sitzungen ab, die jeweils zwischen Anfang und Ende Mai bzw. November stattfinden.

Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:

  • 8. Mai 2024
  • 13. November 2024

Die Gesuche müssen jeweils bis zum

  • 17. April 2024
  • 23. Oktober 2024

beim Sekretariat vorliegen. Zu spät eingetroffene Gesuche werden abgelehnt.